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CompanyDesk

Ausgewählte Firmendaten aus dem Handelsregister Schweiz

Ausgewählte Firmendaten aus amtlichen und offenen Quellen. Keine Abfrage des Registers selbst und kein Registerauszug.

Bezeichnung in der Landessprache: registre du commerce

In der Schweiz führen die Kantone ihre Handelsregister; der Bund macht die Einträge über den zentralen Firmenindex Zefix landesweit abrufbar. Jedes Unternehmen trägt die Unternehmens-Identifikationsnummer UID.

Register und Datenquelle

Register
Handelsregister
Führende Stelle
Kantonale Handelsregisterämter, zentraler Firmenindex Zefix des Bundes
Registernummer
Unternehmens-Identifikationsnummer (UID), etwa CHE-105.909.036

CompanyDesk zeigt ausgewählte Angaben aus Zefix wie Firma, Rechtsform, Sitz und Status. Organe stellt die Quelle über die freie Schnittstelle nicht bereit.

CompanyDesk ist keine amtliche Registerauskunft. Angezeigt werden ausgewählte, aufbereitete Angaben aus den genannten Quellen zum jeweils ausgewiesenen Stand; sie sind weder vollständig noch amtlich und ersetzen keinen Auszug der registerführenden Stelle. Einzelheiten unter Datenquellen und Lizenzen und Haftungsausschluss.

Das schweizerische Handelsregister

Das Handelsregister dient der Konstituierung und der Identifikation von Rechtseinheiten. Rechtsgrundlagen sind das Obligationenrecht und die Handelsregisterverordnung (HRegV). Geführt wird es dezentral: Jeder Kanton führt sein eigenes Handelsregister durch das kantonale Handelsregisteramt.

Das Eidgenössische Amt für das Handelsregister (EHRA) im Bundesamt für Justiz übt die Oberaufsicht aus und betreibt ein Zentralregister sämtlicher in den Kantonen eingetragenen Rechtseinheiten. Dessen öffentliche Daten sind über den Zentralen Firmenindex Zefix für Einzelabfragen unentgeltlich zugänglich.

Wer eingetragen ist

Eingetragen sind insbesondere Aktiengesellschaften, Kommanditaktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften, Vereine und Stiftungen, soweit sie eintragungspflichtig sind, sowie Zweigniederlassungen. Einzelunternehmen sind erst ab einem bestimmten Jahresumsatz zur Eintragung verpflichtet.

Einsicht und amtlicher Auszug

Das Handelsregister ist öffentlich; jedermann kann ohne Nachweis eines Interesses Einsicht verlangen. Die in Zefix geführten Daten sind ohne Gewähr und haben keine Rechtswirkung. Maßgeblich sind die Eintragungen der kantonalen Handelsregisterämter, bei denen auch beglaubigte Auszüge erhältlich sind.

Amtliche Stellen

Häufige Fragen

Ist die Abfrage in Zefix kostenlos?

Ja. Die öffentlichen Daten des Zentralregisters sind über Zefix für Einzelabfragen unentgeltlich zugänglich. Rechtswirkung haben sie nicht; maßgeblich ist das kantonale Handelsregister.

Wo erhalte ich einen beglaubigten Handelsregisterauszug?

Beim Handelsregisteramt des Kantons, in dem die Rechtseinheit ihren Sitz hat.

Ist CompanyDesk das Schweizer Handelsregister?

Nein. CompanyDesk zeigt ausgewählte Angaben aus Zefix mit Quelle und Stand. Maßgeblich ist allein das kantonale Handelsregister.

Stand der Erläuterungen: Oktober 2026. Sie geben einen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung; maßgeblich sind die genannten amtlichen Stellen.

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